Rückgabe der alten Wohnung

Wohnung sauber abgeben

Nachdem die alte Wohnung leer geräumt wurde, muss geputzt werden.

*Checkliste Wohnungsabgabe*

Leider kommt man um die Reinigung der alten Wohnung nicht umhin. Ausser natürlich man engagiert für viel Geld eine Reinigungsfirma, die das übernimmt.

Nicht immer ist klar, wie gründlich die alte Wohnung geputzt werden muss und welchen Punkte man am meisten Beachtung schenken sollte. Steht nichts anderes im Mietvertrag, muss das Objekt gründlich gereinigt übergeben werden. Achtung: Die Bedeutung einer Grundreinigung weicht je nach Kanton ab.

Es lohnt sich sehr, den Vermieter bei der Abnahme mit einer sauber geputzten Wohnung freundlich zu stimmen. Natürlich ist der Begriff „sauber“ sehr relativ und wird deshalb von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich interpretiert.

Selber Putzen

Sie können die Reinigungstipps vom Umzugsprofi konsultieren, die Ihnen bestimmt weiterhelfen. Hier erfahren Sie, wie Fenster richtig geputzt werden, Küchengeräte gereinigt und Böden vom Schmutz befreit werden.

Putzen lassen

Zahlreiche Reinigungs-Institute bieten Endreinigungen an. Achten Sie darauf, dass im Vertrag eine Abnahmegarantie gegeben ist. Diese sichert Ihnen eine reibungslose Wohnungsabgabe zu, denn wenn der Vermieter mit der Sauberkeit nicht zufrieden ist, muss sich die Reinigungsfirma dafür verantworten.

Zur alten Wohnung

Mit dem Auszug aus der alten Wohnung bleiben Ihnen noch einige Pflichten und Rechten, die Sie auch noch nach Ende des alten Mietverhältnisses haben. Nach der ordnungsgemässen Übergabe gibt es folgende Forderungen, denen Sie nachkommen müssen oder aber, stellen können:

–       Endabrechnung der Neben- und Heizkosten stehen noch aus

–       Sie können beim Vermieter Ihre Kaution zurückfordern

Endabrechnung

Normalerweise zahlen Sie die Neben- und Heizkosten akonto als Vorauszahlung mit einem monatlichen Teilbetrag ein. Am Ende eines bestimmten Zeitraums erfolgt die Abrechnung. Dieser Zyklus kann sich entweder nach der Heizperiode oder nach dem Kalenderjahr richten.

Bei einem Mieterwechsel kann der Vermieter die Abrechnung wie üblich am Ende des Abrechnungszyklus erstellen. Er verpflichtet sich nicht, eine Zwischenrechnung vorzunehmen! Für diese Abrechnung hat er 12 Monate Zeit.

Im freifinanzierten Wohnungsbau kann der Mieter nach Ablauf dieser Frist, die Abrechnung einklagen. Sollte der Vermieter trotz Klage nicht handeln, kann der Mieter alle Vorauszahlungen zurückfordern.

Bei Sozialwohnungen ist es gesetzlich geregelt, dass nach 12 Monaten das Recht des Mieters auf Nachforderungen erlischt.

Sie sollten prüfen, ob Ihre Endabrechnung  den Zeitraum berücksichtigt, in dem Sie die Wohnung tatsächlich gemietet hatten.

Als Besonderheit gilt die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung: Hier steht in der Jahresabrechnung nur, welche Kosten für welche Wohnung angefallen sind. Aber nicht, welche auf den ausziehenden oder neu einziehenden Mieter entfallen.

Um die Kosten  zu bestimmen, kann entweder zeitanteilig oder nach einer Gradtagszahlentabelle verfahren werden:
Gradtagszahlentabelle
Bei der Gradtagszahlentabelle ist stärker berücksichtigt, dass jeden Monat unterschiedlich stark geheizt werden muss. Deshalb ist jeder Monat mit einer bestimmten Zahl bewertet worden.

Zeitanteilige Berechnung

Hier gilt jeder Monat gleich, lediglich die reine Mietdauer wird anteilig berechnet.

Prüfen Sie also am besten und mithilfe Ihrer Unterlagen, was bei Ihnen der Fall ist.
Kaution
Wie bereits erwähnt, dient die Mitkaution beim Vermieter als Absicherung, falls der Mieter seinen vertraglichen Pflichten bei Schadensfällen nicht pflichtgemäss oder nur unvollständig nachkommt.
Sobald das Mietverhältnis beendet ist, ist der Vermieter verpflichtet, verzinst und so rasch als möglich, dem Vermieter zu überweisen. Alle offenen Forderungen werden dieser Kaution verrechnet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da dem Vermieter zur Prüfung seiner Ansprüche eine gewisse Zeit zusteht.
Kommt der Mieter seinen Nachzahlungen zur Nebenkostenabrechnung nicht nach oder kommt er den vereinbarten Reparaturen nicht nach bzw. hinterlässt sogar Schäden, wird die Kaution, oder Teile davon, einbehalten.

Bei Mietrückständen geht diese Prüfung schnell. Mehr Zeit braucht es, wenn es um Schönheitsreparaturen oder Schadenersatz geht. Mit bis zu einem halben Jahr muss man mit der Prüfung rechnen, wenn es um Mietsausfall aufgrund Ihres vorzeitigen Auszugs oder um die Neben- und Heizkostenabrechnung geht.

Ist es offensichtlich, dass es sich höchstens um einen kleinen Beitrag handelt, hat der Vermieter kein Rech, die gesamte Kaution einzubehalten. Sobald alle Fragen geklärt sind, ist der Vermieter verpflichtet Ihre Kaution oder der verbleibende Betrag davon, sofort zurückzuerstatten.

Handelt es sich um eine Bankbürgschaft, hat der Vermieter die Pflicht, nach Ablauf der Prüfzeit die Bürgschaftsurkunden dem Vermieter zurückzugeben und den Kautionsbeitrag als freigegeben zu erklären. Eine auf dem Sparbuch angelegte Kaution muss der Vermieter selbst zurückgeben.

Sollte dies nicht geschehen, haben Sie als Mieter das Recht, ihn dafür zu verklagen.

*Merkblatt für Mieterinnen und Mieter des Mieterverbandes*