Obwohl die Wohnung totalsaniert werden soll, verlangt Ihr Mieter, dass Sie die Wohnung gründlich reinigen. Was können Sie dagegen tun?
Ist Ihnen gekündigt worden, weil das Mietobjekt renoviert wird, müssen Sie dennoch eine vertragskonforme Endreinigung vornehmen. Sollte im Mietvertrag bei Beendigung des Mietverhältnisses keine „besenreine“ sondern eine „gründliche“ Reinigung verlangt werden, kann der Vermieter auf eine Schlussreinigung bestehen.
Kontaktieren Sie dennoch den Vermieter und appellieren Sie an seine Vernunft. Es widerspricht dem gesunden Menschenverstand, ein Badezimmer komplett zu reinigen, wenn dieses sowieso herausgerissen wird. Besteht der Vermieter dennoch auf eine Reinigung, kann dies unter Umständen sogar als Rechtsmissbrauch betrachtet werden. Dem Gesetz nach ist es verboten, ein Recht nur mit der Absicht auszuüben, um andere zu schädigen. Eine solche Schikane würde vor dem Gericht kaum geschützt werden.
Endreinigung nach einer Renovation
Nach einer Renovation gehen die Kosten einer Baureinigung zu Lasten des Vermieters.
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