Übernahme neue Wohnung

In diesem Kapitel erfahren Sie, was bei der Wohnungsübergabe unbedingt zu beachten ist und wie Sie späteren Streitigkeiten ausweichen können.

Vereinbaren Sie frühzeitig einen Übergabetermin mit dem Vermieter und lassen Sie sich diesen auf jeden Fall bestätigen. Wichtig ist, dass die Übernahme der Wohnung deutlich vor Ihrem Umzugstag stattfindet. Es ist von Vorteil, wenn die Wohnung bis dann leer geräumt und vollständig bezugsbereit ist.

Es empfiehlt sich, die neue Wohnung bei Tageslicht zu übernehmen. Besprechen Sie sich unter Umständen mit Ihrem Vormieter, der Sie über versteckte Schäden und Mängel der Wohnung aufklären kann.

Um negative Überraschungen und unnötige finanzielle Belastungen auszuschliessen, dürfen Sie das Wohnungsübernahmeprotokoll nicht vergessen. Dieses muss vom Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Dank diesem Protokoll wird der Zustand der Wohnung beim Einzug festgehalten. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt diesbezüglich Streit entstehen, dient das Protokoll als Beweismittel.

Wichtig: Mit der Unterschrift des Protokolls verpflichten sich weder Vermieter noch Mieter, bestimmte Schäden zu beheben bzw. bestimmte Arbeiten durchzuführen. Diese Fragen werden mit dem Mietvertrag geregelt.

Sollte sich der Vermieter oder sein Verwalter weigern, eine gemeinsames Wohnungsübernahmeprotokoll zu erstellen, ziehen Sie am besten einen sachkundigen Zeugen (Handwerker, Architekt, erfahrene Freunde oder Nachbarn) hinzu und lassen das Protokoll von ihm unterschreiben. Zur Sicherheit dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit einigen Fotos.

Offene Fragen, die am Tag der Wohnungsübergabe zu klären sind:

–       Wie viele Schlüssel erhalten Sie?

–       Welches sind die Bedingungen für den Parkplatz?

–       Was gibt es zur Keller- und Bodenbenutzung zu wissen?

–       Wie ist die Hausreinigung gerelgelt?

–       Welche Regelungen gelten für die Benutzung der Waschküche?

Sind alle diese Punkte geklärt, steht Ihrem Einzug nichts mehr im Wege.